Türfallenbruch: wer zahlt? Mein Vermieter oder ich?

Vorweg: dies ist keine Rechtsberatung und basiert lediglich auf unserer Erfahrung.

Wenn die Türfalle bricht ist der Ärger meist groß, die Tür lässt sich nicht mehr öffnen, ratlose Gesichter, der Schlüssel lässt sich drehen, es lässt sich auf und zuschließen aber danach passiert nichts mehr.

Eine gebrochene Türfalle bedeutet viel Ärger und auch oft hohe Kosten für die komplizierte Öffnung der Tür durch einen Schlüsseldienst. Da das brechen der Türfalle natürlich meistens nicht selbst verschuldet ist, sondern Materialversagen ist, stellt sich sehr oft die Frage wer die Kosten des Schlüsseldienstes und eines neuen Einsteckschlosses übernehmen soll.

Unsere Erfahrung sagt: der Vermieter muss zahlen!

Da es sich um Materialversagen in der Tür handelt und nicht um ein selbstverschuldetes Problem muss der Vermieter die Kosten übernehmen.

Aber Achtung: vor Beauftragung eines eigenen Schlüsseldienstes sollten Sie prüfen ob im Hausflur, z.B. im Eingangsbereich auf einen Schlüsseldienst oder Hausmeister verwiesen wird! Versuchen Sie als erstes den vom Eigentümer empfohlenen (vorgegebenen) Schlüsseldienst oder Hausmeister zu kontaktieren und dort um Rat bzw. Hilfe zu bitten. Wenn diese nicht erreichbar sind, sollten Sie zur Sicherheit noch Ihren Vermieter kontaktieren, ist dieser auch nicht erreichbar können Sie unserer Erfahrung nach bedenkenlos einen eigenen Schlüsselnotdienst heraussuchen und kontaktieren.

Warum dieses Vorgehen?
Es kommt oft vor das Vermieter zurecht sauer sind wenn die Kosten z.B. durch Abzocker oder unseriöse Schlüsseldienste enorm hoch sind und dieser die kosten übernehmen soll. Wenn der Vermieter allerdings auf seriöse Anbieter bzw. Anbieter von sich hinweist, sollte man diese auch nutzen damit es nicht zu solchen Diskussionen kommen kann.