Es ist ein Thema das viele beschäftigt. Wir fragen sich ob es in Ordnung ist die Hauseingangstür eines Mehrfamilienhauses abzuschließen. Die dunkle Jahreszeit hat bereits begonnen und die Zahl der Einbrüche steigt wieder.
Viele denken jetzt, Hauseingangstür gegen Einbrecher abschließen sei eine gute Idee, doch bedenken dabei nicht das man das Haus von innen ebenfalls nur mit Schlüssel verlassen kann. Das bedeutet in einem Notfall, z.B. einem Feuer kann man das Haus ohne Schlüssel nicht verlassen, dies ist natürlich ein großes Risiko! Daher darf und sollte die Hauseingangstür eines Mehrfamilienhauses nur im Falle eines vorhandenen Panikschlosses abgeschlossen werden.
Panikschloss ermöglicht Öffnung der Tür von innen ohne Schlüssel
Ein so genanntes Panikschloss ermöglicht die Öffnung der Tür von Innen ohne Schlüssel. Wird von innen die Türklinke gedrückt entriegelt das Schloss die Tür und man kann hinausgehen. So kann man die Tür abschließen und dennoch im Falle eines Notfalls das Haus ohne Schlüssel verlassen.
Urteil Landgericht Frankfurt
Das Landgericht Frankfurt hat sich mit einem Fall beschäftigt bei dem eine Wohnungseigentümergesellschaft sich entschieden hatte die Haustür nachts zu festgelegten Zeiten abzuschließen. Diese Entscheidung kippte das Landgericht und stelle klar das dies nur bei verbautem Panikschloss erfolgen darf.
Siehe hierzu Express Artikel: http://www.express.de/koeln/urteil-betrifft-auch-koelner-haustueren-duerfen-nachts-nicht-abgeschlossen-werden,2856,32398272.html
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