Irrglaube das unseriöse Schlüsselnotdienste nicht kostenlos weggeschickt werden können

Wir hören es sehr oft von Kunden das diese denken das man einen unseriösen Schlüsseldienst bzw. einen Schlüsseldienst der sich nicht an telefonisch vereinbarte Preise hält nicht kostenlos wieder wegschicken kann. Häufig denkt man das man die Anfahrt und Abfahrt zahlen müsste. Dies ist ein Irrglaube!

Grundsätzlich gilt, unterschreiben Sie nichts bevor Sie es nicht genau gelesen haben UND unterschreiben Sie nichts in dem Sie irgendwelche Preise oder Preislisten anerkennen bevor Sie diese gesehen und gelesen haben.

Wenn ein Schlüsselnotdienst vor Ort ist und auf einmal viel mehr Geld fordert als ursprünglich telefonisch vereinbart war oder allgemein überdurchschnittlich zu viel (300 € oder mehr) verlangt schicken Sie diesen einfach weg. Es kostet kein Geld, der Schlüsseldienst darf auch keine Anfahrt oder sonstige Kosten berechnen.

FOLGENDES IST RECHTSLAGE
Wichtig zu wissen: nach dem §312 des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) (früher auch die BGB-Info-Verordnung) kann ein Verbraucher einen telefonisch erteilten Auftrag (welcher als Fernabsatzvertrag gilt) als solchen ohne Begründung widerrufen!

Also gilt, wenn Sie sich unwohl fühlen oder merken das Sie „abgezockt“ werden, schicken Sie den Schlüsseldienst einfach weg, Sie brauchen dabei kein schlechtes gewissen haben, auch wenn dieser wütend wird und Ihnen mit Polizei droht, es kann Ihnen nichts passieren – Sie sind im Recht!

Allgemein empfehlen wir allen sich unsere Schlüsseldienst Verbrauchertipps auf unserer Internetseite genau durchzulesen, dann wissen Sie genau worauf Sie achten müssen und was Ihre Rechte bei einem Schlüsselnotdienst Einsatz sind.